VERHALTENSTHERAPIE

Die Verhaltenstherapie bzw. kognitive Verhaltenstherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren. Im Vordergrund dieser Therapiemethode stehen die Wahrnehmung der Patientin/des Patienten sowie die Veränderung ihrer/seiner schädlichen Kognitionen und Verhaltensweisen. Dabei sind unter Kognitionen Gedanken, Einstellungen, Bewertungen und Überzeugungen zu verstehen. Schädliche Kognitionen entstehen häufig durch ungünstige biografische Erfahrungen.


Das Therapieziel ist, problematische und belastende Sichtweisen und Reaktionen auf Ereignisse festzustellen und dann zu verändern. Hat die Patientin/der Patient Ursachen und Entstehungsgeschichte seiner Probleme erkannt, kann sie/er Methoden erlernen, den Alltag künftig besser zu meistern. Die in Gang gesetzten Lernprozesse sind somit „Hilfe zur Selbsthilfe“ - das heißt, das Leben so rasch wie möglich wieder ohne therapeutische Hilfe zu bewältigen. Sind die Behandlungsziele erreicht, endet in der Regel die Therapie.

Erstgespräch

ABLAUF


Erstgespräch

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam das weitere Vorgehen besprechen.


Im  Anschluss finden vier weitere so genannte probatorische Sitzungen statt, die der eingehenden Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Und  hier haben Sie natürlich die Möglichkeit, für sich zu entscheiden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine Zusammenarbeit vorstellen können.


Und dann...?

Häufigkeit und Dauer der Behandlung sind abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Beschwerden. Für eine Kurzzeittherapie werden allgemein 12 bzw. 24 Sitzungen und für eine Langzeittherapie 60 Sitzungen beantragt. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. 

KOSTENÜBERNAHME


Psychotherapie bei Privatversicherten & Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für Ihre Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen. Aufgrund der Unterschiede in den vertraglichen Bestimmungen ist es empfehlenswert,  sich vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, in welchem Umfang die Kostenübernahme in Ihrem Vertrag geregelt ist. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,0-max.3,5).

Psychotherapie bei gesetzlich Versicherten

Ich bin im Arztregister und in der Psychotherapeutenkammer als Nichtvertragliche Psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie eingetragen und bin an die Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten GOÄ/GOP gebunden.
Sollten wir uns für eine Fortsetzung der Therapie entscheiden, stellen wir gemeinsam  einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung. Viele gesetzliche Kassen bewilligen die Behandlung im Rahmen des so genannten Kostenerstattungsverfahrens.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes keinen Behandlungsplatz bei einer/einem kassenzugelassenen Therapeutin/Therapeuten erhalten konnten. Hinsichtlich dieses Vorgehens berate ich Sie gern.

WICHTIG:  Aktuell kann ich leider keine Versicherten der Techniker Krankenkasse über das Kostenerstattungsverfahren aufnehmen, da dies derzeit nicht ausreichend unterstützt wird. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:

https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/

https://www.kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen 


Selbstzahler, Coaching & Beratung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine therapeutische Behandlung selbst zu übernehmen und diese somit ohne Wartezeit beginnen zu können.
Auch Coaching und Beratung gehören nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen und sind daher privat zu zahlen.

Die Kosten orientieren sich an allen Fällen an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP: Faktor 3,0) und liegen zur Zeit bei €131,16 für eine Sitzung (50 Minuten).